Nachhaltigkeitsbericht nach ESRS erstellen: Was Sie wissen müssen
Die Pflicht zur Nachhaltigkeitsberichterstattung gemäß der Corporate Sustainability Reporting Directive (CSRD) ist ein Ergebnis der gestiegenen Anforderungen an Transparenz und Verantwortlichkeit, die von Regierungen, Investoren und der Gesellschaft insgesamt gefordert werden.
Die CSRD ist eine EU-Richtlinie, die Unternehmen verpflichtet, detaillierte Nachhaltigkeitsberichte nach den European Sustainability Reporting Standards (ESRS) zu erstellen, um einheitliche und vergleichbare Nachhaltigkeitsberichte zu gewährleisten.
Die CSRD wird bis 2027 schrittweise auf Unternehmen verschiedener Größenordnungen ausgerollt. In Deutschland sind davon ca. 15.000 Unternehmen betroffen. Mit diesem Nachhaltigkeitsbericht werden die Maßnahmen und Ziele eines Unternehmens im Bereich Umwelt, Soziales und Governance (ESG) dokumentiert.