Werden meine Reisekosten für ein Gespräch vor-Ort erstattet?
Solltest du mit dem PKW anreisen, bekommst du 0,30 € pro gefahrene Kilometer erstattet. Sofern die Anreise mit einem Zug kostengünstiger wäre als die Anreise mit dem PKW, dann erstatten wir maximal die Kosten in Höhe des vergleichbaren Bahnticketpreises für ein 2. Klasse Bahnticket für die Hin-/ Rückfahrt zzgl. Transferkosten zum Bahnhof und vom Bahnhof zum Gesprächsort. Ebenso gilt bei Anreise mit dem Flugzeug der Preis für ein 2. Klasse Bahnticket als Grenze für die maximale Erstattungshöhe. Anfallende Reisekosten aus dem Ausland nach Deutschland und Flüge, Hotelübernachtungen, Parkgebühren, Verdienstausfälle sowie Auslagen für Verpflegung und Mietwagen werden nicht erstattet. Falls der mit dem Fachbereich vereinbarte Termin dir keine andere Möglichkeit lässt, als mit dem PKW, Flugzeug, o. Ä. anzureisen, stimme bitte die Erstattung der Reisekosten vor Reiseantritt mit uns ab. Für die Einreichung deiner Reisekosten verwende bitte unser Reisekostenformular.