Neues Datenschutzabkommen zwischen der EU und den USA
Datenschutzbeauftragte werden die Diskussionen rund um die Schlagwörter Schrems II, Privacy Shield oder auch Cloud Act interessiert verfolgen, aber auch für EU-Bürger sind die jüngsten Absprachen zum Schutz von die personenbezogenen Daten höchst relevant.
Mit dem EU-US Privacy-Shield Abkommen hatten die USA und Europa 2016 eine Vereinbarung zur Übermittlung und Verarbeitung personenbezogener Daten verabschiedet, in dem der USA ein angemessenes Schutzniveau analog zu den Auflagen der Europäischen Union attestiert wurde.
Dieses Abkommen wurde vom EuGH 2020 mit dem sogenannten Schrems II Urteil gekippt, da der Schutz europäischer Daten in Nordamerika nicht mehr pauschal als angemessen bezeichnet werden konnte.
Datenschutz auf EU-Sicherheitsniveau durch Trans-Atlantic Data Privacy Framework
Seit dem Frühjahr 2022 befinden sich die USA & Europa in Gesprächen zur Überarbeitung des gemeinsamen Datenschutzabkommens: das Trans-Atlantic Data Privacy Framework soll dem Austausch von Daten wieder einen soliden rechtlichen Rahmen geben.
Ende März gaben EU-Kommissionspräsidentin Ursula von der Leyen und US-Präsident Joe Biden die Absicht bekannt, den transatlantischen Datenverkehr auf einer neuen Gesetzesgrundlage regeln zu wollen, um den EU-Mitgliedern mehr Rechte einzuräumen, den US-Behörden den Zugriff auf Daten zu erschweren und somit den Anforderungen des Schrems II Urteils zu entsprechen.
Gut geplant, ist halb gewonnen: So führen Sie M365 maximal sicher ein
Wir beobachten für Sie genau die inhaltliche Ausgestaltung des geplanten Trans-Atlantic Data Privacy Framework und halten Sie in diesem Blog auf dem aktuellen Stand.
Natürlich ist es auch heute schon möglich eine M365-Einführung datenschutzrechtlich maximal sicher aufzustellen. In diesem Beitrag haben wir bereits skizziert, wie auch Ihre M365-Einführung durch die frühzeitige Einbindung Ihres Betriebsrats und der Datenschutzbeauftragten gelingt. In diversen Migrationen haben unsere M365-Expert*innen wertvolle Erfahrungen bei der Konfiguration von Microsoft-Tennants im Sinne der DSGVO gesammelt. Wir beraten Sie gerne bei Detailfragen und unterstützen Sie bei der Implementierung dazu. Sprechen Sie uns gerne für eine unverbindliche Beratung an!