Mehr als nur ein Formatwechsel – Beginnen Sie Ihre Umsetzung jetzt!
Die BNetzA hat das Festlegungsverfahren zur weiteren Anpassung der elektronischen Marktkommunikation im Stromsektor an die Erfordernisse des Gesetzes zur Digitalisierung der Energiewende abgeschlossen. Mit Wirkung zum 01.12.2019 erfolgt die Aufgabe der Messwerterhebung, -aufbereitung und -verteilung durch die Marktrolle "Messstellenbetreiber" (MSB). Alle Marktteilnehmer sind verpflichtet, die daraus resultieren Anpassungen der Prozessfestlegungen aus GPKE, WiM Strom, MPES und MaBiS in ihren Systemen entsprechend umzusetzen.
BTC unterstützt die Fachbereiche, IT-Abteilungen und Entscheidern in Versorgungsunternehmen mit einem mehrstufigen Modell bei dieser Umsetzung.